„Qualifizierte Tragwerkplaner/innen“ – aber was bedeutet das genau? Ab Beginn des Jahres 2019 sind alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die im Bereich der Tragwerkplanung arbeiten, erstmals verpflichtet, ihre Qualifikationen formal nachzuweisen. Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen, für die seit dem 01.01.2019 Bauvorlagen eingereicht werden, sind künftig ausschließlich von qualifizierten Tragwerkplanerinnen und Tragwerkplanern aufzustellen. Qualifizierte Tragwerksplanende sind, wer als Mitglied einer Ingenieurkammer in die von der Ingenieurkammer-Bau NRW geführten Liste der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner eingetragen ist.
Wir bei SCHRAG legen Wert auf die stetige Weiterentwicklung und Qualifizierung unserer Mitarbeiter und die kontinuierliche Verbesserung im Team. Bereits als qualifizierte Tragwerksplaner anerkannt wurden die Herren Marius Späth, Yun Zhang und Leonhard Spiess (v.l.n.r) der SCHRAG Ingenieurbüro für Metallleichtbau GmbH, die durch die Vorlage entsprechender Unterlagen bei der IKBau NRW die notwendige Qualifikation und Sachkunde, sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nachweisen konnten.